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Gründercoaching Deutschland

Seit dem 01.10.2007 gibt es das neue Förderprogramm der KfW Mittelstandsbank "Gründercoaching Deutschland"

Im Auftrag der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Arbeit und Soziales organisiert die KfW die notwendige Beratung von kürzlich erfolgten Gründungen.

Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten.

Audiopodcast des Bundesministeriums für Wirtschaft zum Thema Gründercoaching.

Videobeitrag des  Bundesministeriums für Wirtschaft zum Thema Gründercoaching.

Hier geht es um Coaching- und Beratungsmaßnahmen für so genannte kleine- und mittelständische Unternehmung bis zu 5 Jahre nach deren Gründung. Alle Arztpraxen sind klein- und mittelständische Unternehmen. Sitz und Geschäftsbetrieb müssen in Deutschland sein. Die Förderung durch die KfW Mittelstandsbank wird in Zusammenarbeit mit einem Regionalpartner abgewickelt.

GCD_praktischer_Ablauf.pdf
GCD_praktischer_Ablauf.pdf
  • maximale Bemessungsgrundlage: 6.000 Euro

  • maximal förderfähiges Beratertageshonorar: 800 Euro

  • Zuschüsse: 75% in den neuen Bundesländern und den Phasing-out-Regionen (Südwest-Brandenburg, Lüneburg, Leipzig; Halle) sowie 50% in den alten Bundesländern

  • maximale Zuschusshöhe: 4.500 Euro in den neuen Bundesländern und Phasing-out-Regionen und 3.000 Euro in den alten Bundesländern

  • Coachingzeitraum: 12 Monate

Alle Arztpraxen sind grundsätzlich förderfähig.

Da in Deutschland jede Arztpraxis - auch größere Kooperationen - die Kriterien der Definition von Kleinen Mittelständischen Unternehmen (KMU) erfüllt, ist grundsätzlich jede junge Arztpraxis oder Kooperation förderfähig.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Berater erfüllen?

Ihr Berater muss als akkreditierter Berater der KfW Mittelstandsbank ausgewiesen sein. Voraussetzung dafür sind eine Mindestjahresanzahl von Erfahrung in der Beratung und eine nachgewiesene Mindestreferenzanzahl an zufriedenen Kunden.

Die ISP Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH ist akkreditiert.

In der KfW-Beraterbörse sind bundesweit alle Berater nach Erfahrungen bei der Beratung von Ärzten und Arztpraxen sortiert. Danach hat die ISP Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH derzeit die größte Erfahrung bei Arztpraxen und Niederlassungsberatung. Mit über 100 hinterlegten Referenzen in der Beraterbörse wird die Spitzenposition der ISP bei den durchgeführten Beratungen im Branchenbereich Gesundheits- und Sozialwesen dokumentiert.

Was Sie jetzt tun müssen?

Sie sollten sich die Chance nicht entgehen lassen, Ihre Praxis durch fachkundige und branchenerfahrene Beratung erfolgreicher zu machen.

Wir beraten Sie gerne und ausführlich. Den Beginn des Gründercoachings bildet stets ein kostenfreies Gespräch mit Ihnen!

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und gemeinsam klären wir, wie Sie die Unterstützung über das Gründercoaching Deutschland für die anstehenden Problemlösungen in Ihrer Praxis nutzen können.

Wir erledigen alle Formalitäten der Antragstellung - beginnend mit der Regionalpartnersuche.

Seit dem 01.10.2008 neu:

Förderfenster Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Im Förderprogramm "Gründercoaching Deutschland" wurde zur besonderen Unterstützung ein Förderfenster für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit eingerichtet.

Um den Verlauf von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit positiv zu beeinflussen, werden diese erfolgten Gründungen besonders gefördert. Bei einer Antragstellung binnen eines Jahres nach Existenzgründung beträgt die Förderquote auf die Beratung 90%.

Gegenstand der Förderung: Coaching- und Beratungsmaßnahmen bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.

  • maximale Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro

  • förderfähiges Beratertageshonorar: 800 Euro

  • Zuschussquote: deutschlandweit 90%

  • maximale Zuschusshöhe: 3.600 Euro

  • Coachingzeitraum: 12 Monate

Da der junge Arzt oder die junge Ärztin nur noch 10% des Beraterhonorars selbst zu tragen hat, eröffnet sich hier eine sehr gute Möglichkeit besonders kostengünstig vom Wissen eines professionellen Beraters zu profitieren.

Maßgeblich für die rechtzeitige Antragstellung im Gründercoaching Deutschland - Förderung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit - ist die Unterzeichnung des Coachingvertrages. Der Coachingvertrag darf jedoch nicht vor der Zusage der KfW abgeschlossen werden.

Wenn bei Ihnen die Zeit drängt, wenden Sie sich direkt an uns.

Wir kennen den Ablauf der Antragstellung und bieten Ihnen eine reibungslose und erfahrungsbasierte Abwicklung.

Nach der Zusage hat man 12 Monate Zeit für die Umsetzung der Beratung - somit können auch Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bis zu 24 Monaten von den besonders günstigen Bedingungen profitieren.

In unserem Downloadbereich finden Sie außerdem ein pdf-Dokument mit dem typischen Verlauf der Antragstellung des "Gründercoaching Deutschland" einschließlich wichtiger Erläuterungen, zum kostenlosen Herunterladen.

Fragen zur Antragstellung und zum Ablauf in Ihrem persönlichen Fall beantworten wir Ihnen gern.

Grundsätzlich ist jede Beratung förderfähig, die zur Steigerung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit dient.

Wir beraten Sie gern zu den möglichen vielfältigen Inhalten.

  • bei Marketing und Werbung (Patientengewinnung)
  • zielgruppengerechte Konzeptionsberatung einer Praxishomepage
  • erfolgreicher Einsatz des Internets (Kundengewinnung, Steigerung der Bekanntheit und des Images, Online-Vertriebskanal)
  • bei allen anderen wirtschaftlichen Themen
  • bei anstehenden Gesprächen mit Partnern oder Finanzierungsgesprächen mit Banken
  • organisatorische Maßnahmen - wie Verbesserung des Praxisablaufes, der Interaktionen in der Praxis
  • oder… oder… es kommt nahezu alles in Frage

FAQs zum Gründercoaching Deutschland

Ist es richtig, dass grundsätzlich alle Arztpraxen durch das Programm „Gründercoaching Deutschland“ förderfähig sind?

Antwort: Das Gründercoaching Deutschland kurz GCD steht allen JUNGEN Unternehmen, also auch allen JUNGEN Arztpraxen zur Verfügung. Innerhalb der ersten 5 Jahre nach Gründung muss darauf ein Antrag gestellt werden – die Förderquote beträgt 50% der Beratungskosten, in den neuen Bundesländern 75%. Eine Besonderheit (Förderquote von 90%) bildet das GCD Förderung aus der Arbeitslosigkeit mit einem Eigenanteil von nur 10%.

Bis wann (Stichtag) muss das Gründercoaching Deutschland beantragt werden?

Antwort: Stichtag für Ihre Existenzgründung ist der Tag der Anmeldung beim Finanzamt. Genau bis zu einem Jahr darauf müssen Sie den Vertrag über das GCD mit dem Berater abgeschlossen haben und dem Regionalpartner zugesandt haben – analog beim 5-Jahreszeitraum.

Schaffe ich die Antragstellung für das Gründercoaching Deutschland – Gründung aus der Arbeitslosigkeit noch fristgerecht, wenn nächste Woche der erste Jahrestag meiner Existenzgründung ist?

Antwort: Das wird sehr knapp bis unmöglich! Sie müssen erst noch einen Termin mit einem Regionalpartner vereinbaren. Selbst wenn Sie das zeitnah schaffen, muss der Regionalpartner Ihren Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW in Berlin freischalten. Das geht inzwischen sofort online. Dann gibt es aktuelle Bearbeitungszeiten von ein paar Tagen. Die Zusage könnte Sie gerade noch erreichen. Nun ist noch rasch der Vertrag mit dem Berater abzuschließen und in der Einjahresfrist mit dem Coaching zu beginnen. Wenn es nicht gelingt, verbleibt aber noch die 50%ige (alte Bundesländer) bzw. 75%ige Förderquote (NBL-neue Bundesländer) des dann relevanten 5-Jahreszeitraums für das GCD.


Die Qualität einer Beratung kann man nicht sehen aber erfahren!
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