Hier bekommen Sie als Angehöriger der Heilberufe, als Facharzt, Arzt oder Zahnarzt die notwendige PROFESSIONELLE HILFE bei der Beantragung beim Arbeitsamt.
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Nutzen Sie in jedem Fall Ihre Chance, den Gründungszuschuss zu beantragen.
Wir haben in den Jahren 2004 bis 2009 und mittlerweile auch in 2010 Überbrückungsgeld- und Gründungszuschussanträge für Heilberufler, Ärzte, Fachärzte, Zahnärzte und Kieferorthopäden in über 400 Fällen komplett vorbereitet und ALLE ANTRÄGE zum POSITIVEN Abschluss gebracht ! Das ist nicht selbstverständlich. |
Bis zu 25.000 Euro Gründungszuschuss (steuerfreie Auszahlungen) stehen Ihnen zu, obwohl - so unsere Erfahrung - nicht selten der Wirtschafts- oder Steuerberater die Beantragung als aussichtslos deklarierte. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt und vor allem die Richtlinien kennt.
Uns erreichen nicht selten Anrufe, in denen uns berichtet wird, dass keine Antragstellung erfolgte, weil man die Auskunft von der Agentur selbst oder vom Steuer- oder Wirtschaftsberater erhielt: Eine Antragstellung ist bei Ihnen nicht möglich, weil...
Oftmals falsche Auskünfte (aus Unkenntnis aller Möglichkeiten - man kennt sich einfach mit dem Thema nicht aus), die dazu führen, dass sehr viel Geld verschenkt wurde. Leider kann man nach erfolgter Gründung nicht mehr viel retten, aber fragen Sie uns trotzdem am Telefon. Wir kennen alle Möglichkeiten und haben nahezu jeden Fall bereits erprobt.
Die Agentur selbst hat natürlich kaum ein Interesse, Ihnen alle Möglichkeiten aufzuzeigen. Die obige Auskunft erspart den Mitarbeitern Arbeit und schont das Budget der Agentur. Für falsche Beratung können Sie dort auch niemanden haftbar machen... Ihren Steuer- oder Wirtschaftsberater auch schlecht. Lassen Sie den Schaden besser nicht entstehen. Diese Energie benötigen Sie für andere Dinge im Rahmen Ihres Gründungsvorhabens.
Fragen Sie uns in einem einfachen Telefonat bzgl. Ihres Falles!
Eine solide - auch zeitlich abgestimmte - Niederlassungsplanung wird aber immer wichtiger. Sprechen Sie uns rechtzeitig - am besten 6 bis 12 Monate vor dem Gründungsvorhaben - an.
Aber auch kurzfristig (wenige Tage vor dem Gründungsdatum) können wir in der Regel noch ausreichend Hilfe leisten.
Wir bringen Sie ans Ziel durch eine optimierte Gründungsplanung.
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Im ersten Telefonat sagen wir Ihnen, ob die Antragsvoraussetzungen bei Ihnen vorliegen und ein Antrag somit Sinn macht. Ein Anruf ohne Verpflichtung, der sich richtig lohnen kann! |
Was ist das BESONDERE an der Hilfe durch die ISP?
Gründungszuschuss stark nachgefragt - Mittel werden knapp
Mit dem 1. August 2006 hat der Gesetzgeber das Förderinstrument Überbrückungsgeld in Gründungszuschuss umbenannt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hier laden Sie sich einen Überblick zur Höhe der Förderung als pdf runter:
Verkürzung der Rahmenfrist auf 2 Jahre ab 01.02.2006
Der Gründungszuschuss ist eine steuerfreie Leistung der Agentur für Arbeit an die Existenzgründer (zuvor als Arbeitnehmer beschäftigt), die durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden. Der Gründungszuschuss wird für 9 Monate gewährt und soll in dieser Zeit Lebensunterhalt und soziale Sicherung garantieren. Die Höhe hängt vom bisherigen Einkommen ab, Bsp. 3.000 € netto führt zu einem Anspruch von über 20.000 €. Verheiratete mit mindestens 1 Kind erhalten mehr als Ledige ohne Kinder.
Der Gründungszuschuss wird steuerfrei gezahlt und unterliegt nicht dem so genannten Progressionsvorbehalt, das heißt er wird nicht dem sonstigen Einkommen hinzuaddiert um Ihren Steuersatz zu ermitteln. Er wirkt somit wie Bargeld, wird natürlich bargeldlos auf Ihr Konto monatlich überwiesen.
Der ausgezahlte Betrag ist deutlich höher als das Arbeitslosengeld wäre. Die Höhe richtet sich nach dem zuletzt bewilligten Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Zusätzlich wird der Betrag (als Pauschale von 300 €) ausbezahlt, den das Arbeitsamt ansonsten direkt für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ausgegeben hätte. Denn um diese Dinge muss sich der Selbstständige künftig ganz alleine kümmern - für sich und ggf. seine Familie. Der Existenzgründer kann (und soll) zum Gründungszuschuss beliebig viel dazu verdienen, es gibt hierfür keinerlei Obergrenzen. Auch müssen die Einnahmen dem Arbeitsamt nicht angezeigt werden. Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, es ist kein Kredit. Es wird ohne Abzüge ausbezahlt und unterliegt nicht der Einkommensteuer.
Wir besitzen die umfangreichste Erfahrung mit diesem Thema. Das kann Ihr Steuerberater mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht leisten. Oftmals besteht Unkenntnis über die Möglichkeiten in Ihrem speziellen Fall.
Wir fertigen für Sie ALLES Notwendige:
Sie bekommen von uns die komplette Dienstleistung rund um den Gründungszuschuss - auch in dringenden Fällen binnen 48 Stunden.
Wir beraten Sie auch zur Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt. Hier erwartet die Agentur einen Nachweis von Ihnen, dass Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und beim zuständigen Finanzamt abgegeben haben. Neuerdings möchte das Finanzamt auch einen Businessplan.
Sie holen den für Sie personifizierten "Antrag auf Gewährung von Gründungszuschuss" sowie die "Anforderung der fachlichen Stellungnahme" von der Agentur für Arbeit ab, ergänzen lediglich Ihren tabellarischen Lebenslauf und eine Kopie der Approbationsurkunde, ggf. Promotionsurkunde und wir erledigen den Rest.
Sprechen Sie uns an. Rufen Sie uns an. Sie können viel gewinnen.
Hier finden Sie bespielhaft einen Bewilligungsbescheid über 9 Monate zu 2.370,70 Euro monatlich = 21.336,30 Euro. 6 weitere Monate Förderung zu je 300 Euro konnten hier zusätzlich ab Mitte Oktober 2008 problemlos genehmigt werden.
Wir gehen mit Ihnen genauestens die notwendigen Schritte durch.
Da es sich um eine Kann-Leistung handelt, können wir jedoch keine Garantie geben. Wir geben trotzdem unser BESTES - auch bei Übernahmen von ertragsstarken Praxen - bisher mit 100% ERFOLG. Aufgrund unseres deutschlandweit einmaligen Know-hows scheuen wir auch keine ERFOLGSORIENTIERTE oder ERFOLGSABHÄNGIGE Vereinbarung für die Bezahlung unserer Leistung.
Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis kündigt, hat die Agentur für Arbeit neue Regelungen für Sperrzeiten getroffen.
Mit dem Schritt in die Selbständigkeit macht in vielen Fällen die Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Sinn.
Interessante weitere Informationen erhalten Sie auf der Website zum Gründungszuschuss, welche sich ausschließlich mit diesem Thema beschäftigt.
Weitere nützliche Links: Selbstberechnung Arbeitslosengeld und Dienststellen-Ortsverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit
Neben dem Gründungszuschuss gibt es eine Vielzahl weiterer Zuschussmöglichkeiten, welche wir Ihnen als spezialisierte und vom Bundesministerium für Wirtschaft als qualifiziert und zuverlässig beurteilte Berater gern erschließen.
Entnehmen Sie unserer Übersicht welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Unsere Berater geben Ihnen gern weitere Auskünfte.