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So profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen für unabhängige und qualifizierte Praxisberatungen

Ärzte und Zahnärzte haben Anspruch auf Fördergelder für kompetente und zugleich unabhängige Wirtschaftsberatungen. Sprechen Sie uns auf die Fördermöglichkeiten an. Nur nachgewiesen qualifizierte Berater können Ihnen den Zugang zur Förderung auf der Basis der dokumentierten Beratungsleistung gewähren. Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird direkt an Sie ausgezahlt und soll Sie nachhaltig unterstützen, eine professionelle Beratung gegen Entgelt in Anspruch zu nehmen. Beachten Sie: Kostenlose Beratung ist häufig nicht in Ihrem Interesse, denn KEINER arbeitet kostenlos! NUTZEN Sie die Zuschussmöglichkeiten! Wie das funktioniert, können Sie sich HIER (mp3-File) anhören (Interview mit Frau Pieper - Bundesamt für Wirtschaft).

Folgende Möglichkeiten aus dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie kommen in Betracht:

Existenzgründungsberatung

Bei den vor oder/und nach der Gründung oder Übernahme einer Praxis in Anspruch genommenen Beratungen werden zwischen 50 und 90 Prozent der Beratungskosten gefördert. Der Staat möchte Ihnen damit die Entscheidung erleichtern, sich für eine unabhängige Beratung zu entscheiden. Eine Beratung also, die sich nicht aus Provisionszahlungen bestimmter Versicherungsgesellschaften refinanziert und die auch nicht die Maximierung der Provisionserlöse der Versicherungsvermittler, sondern eine unabhängige Beratung des Existenzgründers im Auge hat.

Die Zuschüsse für unsere umfassende Existenzgründungsberatung werden aus den Förderungsprogrammen der einzelnen Bundesländer gezahlt. Diese Zuschüsse schwanken je nach Bundesland zwischen 1.200 und 9.100 Euro.

Zur Begleitung einer Niederlassung/ Existenzgründung bietet die ISP GmbH ein besonders umfassendes Beratungsangebot.

Beispiel eines Zuwendungsbescheids vom 07.09.2021 für eine Beratung der ISP (Übernahme einer Hausarztpraxis - Existenzgründung im Bundesland Sachsen - 4.000 Euro Zuschuss zur Beratung wurden gewährt):

Zuwendungsbescheid_Beratungskosten_2021.pdf
Zuwendungsbescheid_Beratungskosten_2021.pdf

Beispiel eines Zuwendungsbescheids vom 30.11.2016 für eine Beratung der ISP (Kieferorthopädische Praxisübernahme - Existenzgründung im Bundesland Sachsen-Anhalt - 4.320 Euro Zuschuss zur Beratung wurden gewährt):

Zuwendungsbescheid_Beratungsfoerderung.pdf
Zuwendungsbescheid_Beratungsfoerderung.pdf


Beispiel eines Zuwendungsbescheids vom 07.12.2015 für eine Beratung der ISP (Existenzgründung im Bundesland Thüringen):

Zuwendungsbescheid_GfAW.pdf
Zuwendungsbescheid_GfAW.pdf

Beispiel eines Zuwendungsbescheids vom 13.07.2015 für eine Beratung der ISP (Existenzgründung - Übernahme einer Arztpraxis - im Bundesland Rheinland-Pfalz):

Zuwendungsbescheid_ISB.pdf
Zuwendungsbescheid_ISB.pdf

Beispiel eines Zuwendungsbescheids vom 24.05.2011 für die Erstellung eines Businessplanes zur Niederlassung einer Fachärztin im Großraum Hannover (Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft im Bundesland Niedersachsen):

Zuwendungsbescheid_NBank_Niedersachsen
Zuwendungsbescheid_NBank_Niedersachsen

Wirtschaftsberatung nach der Existenzgründung bis zum Ruhestand

Gemäß vielen Untersuchungen und statistischen Erhebungen scheitern Gründungen an der Vielzahl der Probleme in der Startphase - in den ersten Jahren benötigen Sie in der Regel die weitere professionelle Unterstützung am dringendsten nach der vollzogenen Gründung - im Rahmen des Existenzaufbaus. In den ersten zwei Jahren nach der Gründung werden bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (neue Bundesländer ohne Berlin und Leipzig) mit einem Zuschuss bis in Höhe von 3.200 Euro gefördert. Diese Förderung stammt aus dem Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows", welches das BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie geschaffen hat. Hier können insgesamt Beratungsleistungen bis maximal 4.760 Euro abgefragt werden.

Bei 3.200 Euro Zuschuss verbleibt ein Eigenanteil von 1.560 Euro für den jungen Arzt/ die junge Ärztin in den neuen Bundesländern.

Dafür kann eine umfangreiche beratende Unterstützung in der Aufbauphase der Praxis geboten werden.

Diese Beratungen stehen zur Verfügung, um Ihnen den Zugang zu professioneller Beratung gegen Entgelt zu erleichtern.

Beispiel eines Zuwendungsbescheids über 1.500 Euro des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA - vom 18.02.2016:

Bafa_Bescheid_2016.pdf
Bafa_Bescheid_2016.pdf

Übersicht aller Zuschüsse für Fachärzte und Zahnärzte

Die ISP GmbH berät Sie gern über eine Vielzahl an Zuschussmöglichkeiten. Entnehmen Sie bitte unserer Übersicht, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Unser Berater gibt Ihnen gern weitere Auskünfte.

Wie bei Förderinstrumenten üblich, besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Jeder Zuschussantrag wird vom zuständigen Amt oder der zuständigen Behörde individuell auf seine Förderfähigkeit, d.h. hinsichtlich der formellen und inhaltlichen Anforderungen der Richtlinien, geprüft.

Die ISP Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Existenzgründungen durch Niederlassung, Übernahme oder Kooperation in der Praxis beratend begleitet.

In allen betreffenden Fällen der Vergangenheit erfolgte die Auszahlung der beantragten Zuschüsse auf der Basis der Dokumentation unserer Beratungsleistungen.

Wir erledigen alle Formalitäten für Sie.

Die Qualität einer Beratung kann man nicht sehen aber erfahren!
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit unseren Beratern.

telefonisch unter: 0551-998920
per Fax unter: 0551-9989229
per E-Mail über das vorbereitete Kontaktformular
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