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So profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen für unabhängige und qualifizierte Praxisberatungen

Ärzte und Zahnärzte haben Anspruch auf Fördergelder für kompetente und zugleich unabhängige Wirtschaftsberatungen. Sprechen Sie uns auf die Fördermöglichkeiten an. Nur nachgewiesen qualifizierte Berater können Ihnen den Zugang zur Förderung auf der Basis der dokumentierten Beratungsleistung gewähren. Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird direkt an Sie ausgezahlt und soll Sie nachhaltig unterstützen, eine professionelle Beratung gegen Entgelt in Anspruch zu nehmen. Beachten Sie: Kostenlose Beratung ist häufig nicht in Ihrem Interesse, denn KEINER arbeitet kostenlos! NUTZEN Sie die Zuschussmöglichkeiten! Wie das funktioniert, können Sie sich HIER (mp3-File) anhören (Interview mit Frau Pieper - Bundesamt für Wirtschaft).

Folgende Möglichkeiten aus dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie kommen in Betracht:

Existenzgründungsberatung

Bei den vor oder/und nach der Gründung oder Übernahme einer Praxis in Anspruch genommenen Beratungen werden zwischen 50 und 90 Prozent der Beratungskosten gefördert. Der Staat möchte Ihnen damit die Entscheidung erleichtern, sich für eine unabhängige Beratung zu entscheiden. Eine Beratung also, die sich nicht aus Provisionszahlungen bestimmter Versicherungsgesellschaften refinanziert und die auch nicht die Maximierung der Provisionserlöse der Versicherungsvermittler, sondern eine unabhängige Beratung des Existenzgründers im Auge hat.

Die Zuschüsse für unsere umfassende Existenzgründungsberatung werden aus den Förderungsprogrammen der einzelnen Bundesländer gezahlt. Diese Zuschüsse schwanken je nach Bundesland zwischen 1.200 und 9.100 Euro.

Zur Begleitung einer Niederlassung/ Existenzgründung bietet die ISP GmbH ein besonders umfassendes Beratungsangebot.

Beispiel eines Zuwendungsbescheids vom 24.05.2011 für die Erstellung eines Businessplanes zur Niederlassung einer Fachärztin im Großraum Hannover (Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft im Bundesland Niedersachsen):

Zuwendungsbescheid_NBank_Niedersachsen
Zuwendungsbescheid_NBank_Niedersachsen

Beispiel eines Zuwendungsbescheids vom 25.08.2010 für eine Beratung der ISP (Existenzgründung im Bundesland Thüringen):

Zuwendungsbescheid_GfAW_Thueringen
Zuwendungsbescheid_GfAW_Thueringen

Aufbauberatung nach der Existenzgründung - bis 5 Jahre nach der Gründung

Gemäß vielen Untersuchungen und statistischen Erhebungen scheitern Gründungen an der Vielzahl der Probleme in der Startphase - in den ersten Jahren benötigen Sie in der Regel die weitere professionelle Unterstützung am dringendsten nach der vollzogenen Gründung - im Rahmen des Existenzaufbaus. Auch hier werden bis zu 75 Prozent der Beratungskosten bis zur maximalen Höhe von 4.500 Euro gefördert. Diese Förderung stammt aus dem Programm "Gründercoaching Deutschland", welches die KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau im Auftrag der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Arbeit und Soziales geschaffen hat. Hier können insgesamt Beratungsleistungen bis maximal 6.000 Euro abgefragt werden.

Beispiel einer Zusage der KfW für das Gründercoaching Deutschland vom 26.05.2011 (gewährt wird ein Zuschuss von 4.500 Euro zu den Kosten einer umfangreichen Beratung - verbleibender Eigenanteil 1.500 Euro):

ZUSAGE_Gruendercoaching_Deutschland
ZUSAGE_Gruendercoaching_Deutschland

Gründerberatung - nach Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Für die Existenzgründung welche aus der Arbeitslosigkeit erfolgte, wurde im Zuge des "Gründercoaching Deutschland" ein spezielles Förderfenster eingerichtet. Hier bekommt der Arzt oder die Ärztin, welche aus der Arbeitslosigkeit gegründet hat 90 Prozent der in Anspruch genommenen Beratung bezuschusst. Diese Summe ist als Teil des "Gründercoaching Deutschland" zu sehen, der die Gründer aus der Arbeitslosigkeit mit besonders attraktiven Bedingungen unterstützen soll. Allerdings kann die Förderung nur in den ersten zwölf Monaten nach Gründung oder Niederlassung beantragt werden.

Allgemeine Beratung - jederzeit bis zum Ruhestand

Bei einer so genannten allgemeinen Beratung - hier liegt der Schritt in die Selbständigkeit (die Praxis- oder Existenzgründung) schon länger als 5 Jahre zurück - werden bis zu 75 Prozent (neue Bundesländer) oder 50% (alte Bundesländer) der Beratungskosten erstattet. Maximal beträgt der Zuschuss weiterhin 1.500 Euro je Beratung. Auch allgemeine Beratungen können wiederholt (bis zu zwei mal - Ausnahmen bilden Frauen als Unternehmerin, die beliebig oft...) gefördert werden. Damit stehen hier insgesamt nochmals bis zu 3.000 Euro Beratungskostenzuschuss (bei Frauen keine Obergrenze) zur Verfügung, die Ihnen den Zugang zu professioneller Beratung gegen Entgelt erleichtern sollen.

Beispiel eines Zuwendungsbescheids über 1.500 Euro an eine seit 7 Jahren niedergelassene Kieferorthopädin vom 03.05.2011:

Zuwendungsbescheid_BAFA
Zuwendungsbescheid_BAFA

Übersicht aller Zuschüsse für Fachärzte und Zahnärzte

Die ISP GmbH berät Sie gern über eine Vielzahl an Zuschussmöglichkeiten. Entnehmen Sie bitte unserer Übersicht welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Unser Berater gibt Ihnen gern weitere Auskünfte.

Übersicht aller Zuschüsse für Ärzte und Zahnärzte
Übersicht aller Zuschüsse für Ärzte und Zahnärzte

Wie bei Förderinstrumenten üblich, besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Jeder Zuschussantrag wird vom zuständigen Amt oder der zuständigen Behörde individuell auf seine Förderfähigkeit, d.h. hinsichtlich der formellen und inhaltlichen Anforderungen der Richtlinien, geprüft.

Die ISP Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Existenzgründungen durch Niederlassung, Übernahme oder Kooperation in der Praxis beratend begleitet.

In allen betreffenden Fällen der Vergangenheit erfolgte die Auszahlung der beantragten Zuschüsse auf der Basis der Dokumentation unserer Beratungsleistungen.

Wir erledigen alle Formalitäten für Sie.

Die Qualität einer Beratung kann man nicht sehen aber erfahren!
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit unseren Beratern.

telefonisch unter: 0551-99892-0
per Fax unter: 0551-99892-29
per E-Mail über das vorbereitete Kontaktformular
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