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Arbeitsagenturen prüfen Anträge auf Gründungszuschuss strenger

Mittel werden knapp

Inhalte und Informationen auszugsweise aus dem Newsletter 09/2010 von www.gruendungszuschuss.de, Autor Dr. Andreas Lutz

Offenbar prüfen viele Arbeitsagenturen die Anträge auf Gründungszuschuss seit kurzem (Mai 2010) sehr viel strenger und lehne häufiger ab als früher. Es ist sogar die Rede von Ablehnungsquoten, die innerhalb der Agenturen vorgegeben werden. Begründet wird dies damit, dass vielerorts bereits das Jahresbudget für 2010 erschöpft sei. Eine offizielle Bestätigung gibt es nicht, die Anzahl gleichlautender Berichte lässt dies jedoch als Tatsache erscheinen.

Die Zahl der Gründungen ist 2010 deutlich gestiegen, aber das Jahresbudget für den Gründungszuschuss kann nicht schon im Mai erschöpft sein. Zwar ist in den ersten vier Monaten bereits  56.000 mal Gründungszuschuss bewilligt worden (Vorjahr: 45.000, +24 Prozent), aber das Budget dürfte sich an den 137.000 Gründungen des Vorjahrs orientieren.

„Der Gründungszuschuss wird sehr stark nachgefragt. Es gibt regionale Engpässe, die Mittel neigen sich dem Ende zu. Es finden gerade Überlegungen statt, diese Engpässe zu lösen. Die Vergabe kann aber nicht an finanziellen Mitteln scheitern.“ So lautete der Redebeitrag einer Agenturvertreterin auf einer Diskussionsveranstaltung... Auch dies ist plausibel. In der Vergangenheit gab es bereits Zeiten, in denen neu budgetiert werden musste, was zu längeren Engpässen und Verzögerungen geführt hatte.

Mit welcher Begrünung die Agenturen den Gründungszuschuss ablehnen... Was auch immer die Gründe sein mögen: Sowohl Arbeitsagenturen als auch ARGEN müssen in den nächsten Monaten extrem sparsam mit den verbleibenden finanziellen Mitteln umgehen. Es besteht ein gewisser Beurteilungsspielraum hinsichtlich des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen. Von diesem Spielraum machen offenbar viele Agenturen nun notgedrungen extensiven Gebrauch. Hier einige Beispiele auf Basis der Berichte, die vorliegen:

  • schon kleine formale Fehler können zu einer sofortigen Ablehnung führen
  • kurze Businesspläne von wenigen Seiten Umfang und Businesspläne, die erkennbar nicht selbst erarbeitet wurden, sondern z.B. fertig „im Internet gekauft“ wurden, werden abgelehnt
  • bei fachkundigen Stellungnahmen von Steuerberatern, bei denen man einen Interessenkonflikt unterstellt, wird eine zweite fachkundige Stellungnahme angefordert oder der Antrag intern geprüft
  • der Zahlenteil des Businessplans wird intern geprüft und die Tragfähigkeit der Gründung in Frage gestellt, etwa weil der Break-even zu spät erreicht wird
  • wenn der Antragsteller für das Gespräch mit der Arbeitsagentur nicht gut vorbereitet ist, wird aufgrund mangelnder Darlegung der persönlichen Eignung abgelehnt

In einigen Agenturen sind offenbar sogar eigene organisatorische Einheiten („Kommissionen“) eingerichtet worden, um die Prüfung der Anträge effektiver zu organisieren.

Unser Rat:

Lassen Sie es gar nicht so weit kommen. Die professionelle Beratung durch die ISP berücksichtigt die aktuellste Gesetzeslage und Richtlinien der Bundesagentur, so dass Sie sich selbst den Stress einer Ablehnung ersparen sollten.

Fragen Sie nur jemanden, der sich nachweislich auskennt.

Bei uns erhalten Sie den Komplettservice zur Antragstellung. Ein Anruf, der sich immer lohnt.

Die Qualität einer Beratung kann man nicht sehen aber erfahren!
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