Ärzte und Zahnärzte können auch unter den Bedingungen der neuen
Richtlinien von der Förderung des Gründungszuschusses bei Aufnahme
einer selbständigen Tätigkeit profitieren - auch bei Übernahmen
und ertragsstarken Praxisbeteiligungen. Wer die Antragstellung
auf die leichte Schulter nimmt, erhält mit höchster
Wahrscheinlichkeit keine Förderung mehr, sondern wird mit einem
Ablehnungsbescheid konfrontiert.
Hier bekommen Sie als Angehöriger der Heilberufe, als Facharzt, Arzt oder Zahnarzt die notwendige PROFESSIONELLE HILFE bei der Antragstellung. Oder rufen Sie uns einfach direkt an. Die Rufnummern finden Sie am unteren Ende jeder Webseite.
Das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen"
hat folgende Änderungen beim Gründungszuschuss
gebracht:
Eine solide - auch zeitlich abgestimmte - Niederlassungsplanung wird immer wichtiger.
Sprechen Sie uns rechtzeitig an. Wir helfen Ihnen mit unserer umfangreichen Erfahrung mit allen Förderinstrumenten.
Hier können Sie sich einen Bewilligungsbescheid einer
fachärztlichen Existenzgründung (Einstieg in eine BAG -
Berufsausübungsgemeinschaft) anschauen - 20.363,40 steuerfreie Euro
werden von Januar bis Juli 2024 in 6 Monatsraten zu je 3.393,90
Euro ausgezahlt. Die Antragstellung wurde von uns begleitet und
erfolgreich abgeschlossen.
Hier können Sie sich einen Bewilligungsbescheid einer
fachärztlichen Existenzgründung (Neugründung) anschauen - 20.041,20
steuerfreie Euro wurden von April bis September 2023 in 6
Monatsraten zu je 3.340,20 Euro ausgezahlt. Die Antragstellung
wurde von uns begleitet und erfolgreich abgeschlossen.
Hier können Sie sich einen Bewilligungsbescheid einer
fachärztliche Existenzgründung in BAG (Übernahme) anschauen -
17.310 steuerfreie Euro wurden von Januar bis Juli 2019 in 6
Monatsraten zu je 2.885 Euro ausgezahlt Antragstellung wurde von
uns begleitet und erfolgreich abgeschlossen.
Hier können Sie sich einen Bewilligungsbescheid einer Praxisneugründung eines hausärztlichen Internisten unter den Bedingungen des neuen Gründungszuschusses anschauen. 6 mal 2.249 Euro = 13.494 Euro wurden bewilligt. Die Antragstellung wurde von uns begleitet und erfolgreich abgeschlossen.
Hier können Sie sich einen Bewilligungsbescheid einer ertragstarken zahnärztlichen Praxisübernahme unter den Bedingungen des neuen Gründungszuschusses anschauen. 6 mal 1.684 Euro = 10.104 Euro wurden bewilligt. Die Antragstellung wurde von uns begleitet und erfolgreich abgeschlossen.
Hier können Sie sich einen
Bewilligungsbescheid einer ertragstarken Praxisbeteiligung
eines Internisten unter den Bedingungen des neuen
Gründungszuschusses anschauen. 6 mal 2.661 Euro = 15.966 Euro
wurden bewilligt. Die Antragstellung wurde von uns begleitet und
erfolgreich abgeschlossen.
Bewilligungsbescheid_GZ_Facharzt-fuer-Innere-Medizin_2013.pdf
Praxisbeteiligung eines Internisten an einer
Berufsausübungsgemeinschaft ab Ende 2013
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Hier können Sie sich einen Bewilligungsbescheid einer ertragstarken Praxisübernahme unter den Bedingungen des neuen Gründungszuschusses anschauen. 6 mal 2.300 Euro = 13.800 Euro wurden bewilligt. Die Antragstellung wurde von uns begleitet und erfolgreich abgeschlossen.
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Wann tritt das Gesetz in Kraft ? - Der neue Gründungszuschuss tritt schon am Tag nach der Verkündung des „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ in Kraft, also ab 28.12.2011. Wie wirken sich die Kürzungen in 2011 und den Folgejahren aus? - Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird der Gründungszuschuss zur Ermessensleistung. Sie müssen zum Gründungszeitpunkt über 150 (statt 90) Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verfügen und erhalten die Grundförderung nur noch sechs statt neun Monate. Nach Inkrafttreten des Gesetzes besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistung mehr, so dass sie bei ausgeschöpftem Budget abgelehnt werden kann. Für 2012 sind rund 770 Mio. Euro für den Gründungszuschuss eingeplant. Dies entspricht (da zugleich die Höhe der Förderung pro Kopf reduziert wird) einem Rückgang der geförderten Gründer (Köpfe) auf ca. die HÄLFTE. Wenn die Anzahl der Anträge gleich bleibt und das Auswahlverfahren sich nicht verändert, könnten die Mittel für den Gründungszuschuss theoretisch bereits zur Jahresmitte erschöpft sein. Für 2013 und die Folgejahre sind sogar nur noch 470 Mio. Euro für den Gründungszuschuss eingeplant. Das Budget könnte dann schon in der ersten Jahreshälfte ausgeschöpft sein. Davon gehen wir aber nicht aus. Wir sind der Überzeugung, dass durch eine stark selektive Vergabe und Bewilligungspraxis das Geld von den Agenturen so verteilt wird, dass es übers Jahr reicht. Nach welchen Regeln erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes
die Auswahl der geförderten Gründer ? - Es bleibt
grundsätzlich bei der Vergabe durch die Arbeitsagenturen auf
Grundlage einer fachkundigen Stellungnahme und den aussagekräftigen
UNterlagen über das Gründungsvorhaben. Tragfähigkeit des Vorhabens
sowie der persönliche Bedarf müssen stringent veranschaulicht
sein. Was ist mit Sperrzeiten, die in die Zeit des neuen
Gründungszuschusses hinein ragen? - Eine Sperrzeit erhalten
Sie, wenn Sie ohne wichtigen Grund (z.B. Schichtdienste, Krankheit,
Umzug zum Ehepartner) selbst kündigen, einen Aufhebungsvertrag
schließen oder ähnliches. Beispiel: Sie kündigen oder schließen
einen Aufhebungsvertrag zum 30.09.2011, die Sperrzeit dauert bis
30.12.2011. Sie gelten ab dem 1.10.2011 als arbeitslos, haben aber
erst ab dem 31.12.2011 Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wenn Sie ab
02.10.2011 gründen, sollten Sie den Gründungszuschuss in der alten
Form erhalten, wenn auch erst beginnend am 31.12.2011 für dann neun
Monate. |
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