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Gründungszuschuss bei Ärzten und Zahnärzten wird wieder verstärkt bewilligt

Ärzte und Zahnärzte können auch unter den Bedingungen der neuen Richtlinien von der Förderung des Gründungszuschusses bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit profitieren - auch bei Übernahmen und ertragsstarken Praxisbeteiligungen. Wer die Antragstellung auf die leichte Schulter nimmt, erhält mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Förderung mehr, sondern wird mit einem Ablehnungsbescheid konfrontiert.

Hier bekommen Sie als Angehöriger der Heilberufe, als Facharzt, Arzt oder Zahnarzt die notwendige PROFESSIONELLE HILFE bei der Antragstellung. Oder rufen Sie uns einfach direkt an. Die Rufnummern finden Sie am unteren Ende jeder Webseite.

Das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen" hat folgende Änderungen beim Gründungszuschuss gebracht:

  • nur noch 6 statt zuvor 9 Monate Auszahlung der Grundförderung (in Höhe Arbeitslosengeld-1-Anspruch + 300 Euro/Monat) - das entspricht einer Kürzung um 33% - bis zu 7.500 Euro weniger bei Gründern mit hohem Arbeitslosgengeldanspruch
  • die anschließende 2.Förderphase (300 Euro/Monat) wurde dafür von 6 auf 9 Monate verlängert - hier gibts dann wieder 900 Euro mehr - gleicht jedoch die Kürzung der Grundförderung bei weitem nicht aus
  • Vorausssetzung zur Förderung durch den Gründungszuschuss ist nun ein Restanspruch auf ALGI von 150 Tagen (5 Monate)
  • aus dem Rechtsanspruch wurde eine Ermessensleistung

Eine solide - auch zeitlich abgestimmte - Niederlassungsplanung wird immer wichtiger.

Sprechen Sie uns rechtzeitig an. Wir helfen Ihnen mit unserer umfangreichen Erfahrung mit allen Förderinstrumenten.

Bewilligung des Gründungszuschuss für eine fachärztliche Existenzgründung (Einstieg in eine BAG - Berufsausübungsgemeinschaft) - 20.363 Euro wurden bewilligt

Hier können Sie sich einen Bewilligungsbescheid einer fachärztlichen Existenzgründung (Einstieg in eine BAG - Berufsausübungsgemeinschaft) anschauen - 20.363,40 steuerfreie Euro werden von Januar bis Juli 2024 in 6 Monatsraten zu je 3.393,90 Euro ausgezahlt. Die Antragstellung wurde von uns begleitet und erfolgreich abgeschlossen.

Bewilligungsbescheid_Gruendungszuschuss_2024.pdf
Bewilligungsbescheid_Gruendungszuschuss_2024.pdf

Bewilligung des Gründungszuschuss für eine fachärztliche Existenzgründung (Neugründung) - über 20.000 Euro wurden bewilligt

Hier können Sie sich einen Bewilligungsbescheid einer fachärztlichen Existenzgründung (Neugründung) anschauen - 20.041,20 steuerfreie Euro wurden von April bis September 2023 in 6 Monatsraten zu je 3.340,20 Euro ausgezahlt. Die Antragstellung wurde von uns begleitet und erfolgreich abgeschlossen.

Bewilligungsbescheid_Gruendungszuschuss_2023.pdf
Bewilligungsbescheid_Gruendungszuschuss_2023.pdf

Bewilligung des Gründungszuschuss für eine fachärztliche Existenzgründung in BAG (Übernahme) - über 17.310 Euro wurden bewilligt

Hier können Sie sich einen Bewilligungsbescheid einer fachärztliche Existenzgründung in BAG (Übernahme) anschauen - 17.310 steuerfreie Euro wurden von Januar bis Juli 2019 in 6 Monatsraten zu je 2.885 Euro ausgezahlt Antragstellung wurde von uns begleitet und erfolgreich abgeschlossen.

Bewilligungsbescheid für einen Gründungszuschuss aus Februar 2019 über insgesamt 17.310 Euro.pdf
Bewilligungsbescheid für einen Gründungszuschuss aus Februar 2019 über insgesamt 17.310 Euro.pdf

Bewilligung des Gründungszuschuss für eine fachärztliche Existenzgründung - knapp 14.000 steuerfreie Euro wurden bewilligt

Hier können Sie sich einen Bewilligungsbescheid einer Praxisneugründung eines hausärztlichen Internisten unter den Bedingungen des neuen Gründungszuschusses anschauen. 6 mal 2.249 Euro = 13.494 Euro wurden bewilligt. Die Antragstellung wurde von uns begleitet und erfolgreich abgeschlossen.

Bescheid_Neugruendung_2017.pdf
Bescheid_Neugruendung_2017.pdf

Bewilligung bei der Übernahme einer ertragsstarken Zahnarztpraxis in 2014 - über 10.000 steuerfreie Euro wurden bewilligt

Hier können Sie sich einen Bewilligungsbescheid einer ertragstarken zahnärztlichen Praxisübernahme unter den Bedingungen des neuen Gründungszuschusses anschauen. 6 mal 1.684 Euro = 10.104 Euro wurden bewilligt. Die Antragstellung wurde von uns begleitet und erfolgreich abgeschlossen.

Bewilligungsbescheid_GZ_Zahnarzt_2014.pdf
Bewilligungsbescheid_GZ_Zahnarzt_2014.pdf
Praxisübernahme durch einen Zahnarzt ab Anfang 2014

Bewilligung bei der Beteiligung an einer ertragsstarken Berufsausübungsgemeinschaft (Hausarztpraxis) durch einen Facharzt für Innere Medizin ab Ende 2013 - nahezu 16.000 steuerfreie Euro wurden bewilligt

Hier können Sie sich einen Bewilligungsbescheid einer ertragstarken Praxisbeteiligung eines Internisten unter den Bedingungen des neuen Gründungszuschusses anschauen. 6 mal 2.661 Euro = 15.966 Euro wurden bewilligt. Die Antragstellung wurde von uns begleitet und erfolgreich abgeschlossen.

Bewilligungsbescheid_GZ_Facharzt-fuer-Innere-Medizin_2013.pdf
Bewilligungsbescheid_GZ_Facharzt-fuer-Innere-Medizin_2013.pdf
Praxisbeteiligung eines Internisten an einer Berufsausübungsgemeinschaft ab Ende 2013

Bewilligung bei der Übernahme einer ertragsstarken Praxis in 2012

Hier können Sie sich einen Bewilligungsbescheid einer ertragstarken Praxisübernahme unter den Bedingungen des neuen Gründungszuschusses anschauen. 6 mal 2.300 Euro = 13.800 Euro wurden bewilligt. Die Antragstellung wurde von uns begleitet und erfolgreich abgeschlossen.


Bewilligungsbescheid_GZ_2012.pdf
Bewilligungsbescheid_GZ_2012.pdf

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Häufige Fragen zum "neuen" Gründungszuschuss ab 2012

Wann tritt das Gesetz in Kraft ? - Der neue Gründungszuschuss tritt schon am Tag nach der Verkündung des „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ in Kraft, also ab 28.12.2011.

Wie wirken sich die Kürzungen in 2011 und den Folgejahren aus?  - Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird der Gründungszuschuss zur Ermessensleistung. Sie müssen zum Gründungszeitpunkt über 150 (statt 90) Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verfügen und erhalten die Grundförderung nur noch sechs statt neun Monate. Nach Inkrafttreten des Gesetzes besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistung mehr, so dass sie bei ausgeschöpftem Budget abgelehnt werden kann.

Für 2012 sind rund 770 Mio. Euro für den Gründungszuschuss eingeplant. Dies entspricht (da zugleich die Höhe der Förderung pro Kopf reduziert wird) einem Rückgang der geförderten Gründer (Köpfe) auf ca. die HÄLFTE. Wenn die Anzahl der Anträge gleich bleibt und das Auswahlverfahren sich nicht verändert, könnten die Mittel für den Gründungszuschuss theoretisch bereits zur Jahresmitte erschöpft sein. Für 2013 und die Folgejahre sind sogar nur noch 470 Mio. Euro für den Gründungszuschuss eingeplant. Das Budget könnte dann schon in der ersten Jahreshälfte ausgeschöpft sein. Davon gehen wir aber nicht aus. Wir sind der Überzeugung, dass durch eine stark selektive Vergabe und Bewilligungspraxis das Geld von den Agenturen so verteilt wird, dass es übers Jahr reicht.

Nach welchen Regeln erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes die Auswahl der geförderten Gründer ?  - Es bleibt grundsätzlich bei der Vergabe durch die Arbeitsagenturen auf Grundlage einer fachkundigen Stellungnahme und den aussagekräftigen UNterlagen über das Gründungsvorhaben. Tragfähigkeit des Vorhabens sowie der persönliche Bedarf müssen stringent veranschaulicht sein.
Um zu verhindern, dass der Gründungszuschuss ab 2012 schon zur Jahresmitte oder noch früher komplett verbraucht ist, wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) wohl nach Wegen suchen und auch finden, die Vergabe zu erschweren. Dies geschieht durch strengere Durchführungsanweisungen, die einheitlich für alle Arbeitsagenturen gelten. Gegen einen Ablehnungsbescheid kann weiterhin Widerspruch eingelegt und vor dem Sozialgericht geklagt werden.

Was ist mit Sperrzeiten, die in die Zeit des neuen Gründungszuschusses hinein ragen? - Eine Sperrzeit erhalten Sie, wenn Sie ohne wichtigen Grund (z.B. Schichtdienste, Krankheit, Umzug zum Ehepartner) selbst kündigen, einen Aufhebungsvertrag schließen oder ähnliches. Beispiel: Sie kündigen oder schließen einen Aufhebungsvertrag zum 30.09.2011, die Sperrzeit dauert bis 30.12.2011. Sie gelten ab dem 1.10.2011 als arbeitslos, haben aber erst ab dem 31.12.2011 Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wenn Sie ab 02.10.2011 gründen, sollten Sie den Gründungszuschuss in der alten Form erhalten, wenn auch erst beginnend am 31.12.2011 für dann neun Monate.


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