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Gründungszuschuss ist nun Ermessensleistung; nur 6 statt 9 Monate; 150 Tage Restanspruch ALG I notwendig...

Experten sind sich einig: Gründer müssen sich besser vorbereiten und können nur durch Unterstützung eines erfahrenen Beraters einen aussichtsreichen Antrag stellen.

Die Strategie der Agenturen stellt sich momentan so dar, möglichst viele Interessenten am Gründungszuschusss davon abzuhalten, überhaupt einen Antrag zu stellen. Ärzten und Zahnärzten wird gesagt, dass sie grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen seien oder keinerlei Aussicht auf Erfolg haben. Unsinn! Lassen Sie sich nicht von falschen Auskünften einschüchtern. Holen Sie sich bei uns Tipps und Hinweise, wie Sie sich verhalten müssen und welche Angaben sinnvoll sind. Wir haben Lösungen und entwickeln für Sie eine individuelle Strategie!


Die Arbeitsagenturen entwickeln bei Ihrer Strategie der Vermeidung von Anträgen eine Menge Fantasie. Sie behaupten, dass die Mittel bereits vergeben sind oder Personen mit guten Vermittlungsaussichten am Arbeitsmarkt von der Gründungsförderung ausgeschlossen sind oder Ärzte ausdrücklich keinen Gründungszuschuss mehr erhalten können.

Das alles sollte Sie jedoch nicht entmutigen, sondern Sie dazu bewegen, der Agentur mit richtigen Argumenten gegenüber zu treten. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld mit uns in Kontakt zu setzen.

Die Änderungen des neuen Gründungszuschusses ab 2012:

  • nur noch 6 statt zuvor 9 Monate Auszahlung der Grundförderung (in Höhe Arbeitslosengeld-1-Anspruch + 300 Euro/Monat) - das entspricht einer Kürzung um ca. 33% - bis zu 7.500 Euro bei Gründern mit entsprechend hohem Arbeitslosengeldanspruch
  • die anschließende 2.Förderphase (300 Euro/Monat) ist von 6 auf 9 Monate verlängert worden - hier gibts dann wieder 900 Euro mehr - gleicht jedoch die Kürzung der Grundförderung bei weitem nicht aus
  • Vorausssetzung zur Förderung durch den Gründungszuschuss ist künftig ein Restanspruch von 150 Tagen auf Arbeitslosengeld I (5 Monate) und nicht mehr nur von 90 Tagen (3 Monate)

Gut 80 Milliarden Euro will die Regierung in den nächsten vier Jahren einsparen.
Ein Fünftel der Einsparungen soll dadurch erreicht werden, dass im Bereich des Arbeitslosengeldes I und II bisherige Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umgewandelt werden. Davon betroffen ist auch der Gründungszuschuss. Schon jetzt sind die Arbeitsagenturen dabei zu sparen - sie prüfen Gründungszuschuss-Anträge sehr viel strenger. Doch welche Konsequenzen haben die Änderungen für Gründer und können sie tun, um die Förderung trotz der Kürzungen zu erhalten?

„Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ - mit diesen Worten ist das Sparpapier überschrieben, auf das sich das Kabinett vorgestern geeinigt hat. Ein zentraler Bestandteil: Die Sozialgesetze sollen „neu justiert“ werden. Dazu gehört zum Beispiel die Abschaffung des befristeten Zuschlags zum Arbeitslosengeld II. Wenn das  Arbeitslosengeld I ausläuft, fällt man künftig direkt und ohne Puffer in den Hartz-IV-Bezug, sofern man überhaupt Anspruch darauf hat. 0,2 Milliarden pro Jahr will die Regierung damit sparen.
Peanuts sind diese Einsparungen verglichen mit dem Ersatz von Pflicht- durch Ermessensleistungen im Bereich SGB II und III (was ALG II bzw. I entspricht). Hier sollen im nächsten Jahr 2,0, im Jahr darauf bereits 4,0 und ab 2013 dann 5,0 Milliarden Euro eingespart werden. Insgesamt also 16,0 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren.
Im begleitenden Eckpunkte-Papier erläutert die Regierung: „Bei der Bundesagentur für Arbeit geht es darum, sie durch erweiterte Handlungsspielräume in die Lage zu versetzen, zielgenauer fördern zu können. Wir werden daher so genannte Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umwandeln. (…) Die Bundesregierung wird die Autonomie der Bundesagentur für Arbeit stärken. Dies wird mit einer höheren Flexibilität bei der Ausgestaltung der Arbeitsmarktprogramme hin zu mehr Ermessensleistungen eingehen.“

Der Gründungszuschuss ist mit Sicherheit von diesen Einsparungen betroffen, beim Einstiegsgeld handelt es sich schon jetzt um eine Ermessensleistung. An welchen weiteren bisherigen Pflichtleistungen künftig gespart wird, wie groß also der Gesamttopf ist und damit der einzusparende Prozentsatz – das ist noch unklar. Vermutlich wird bei Fortbildungsmaßnahmen im großen Stil gespart werden. Die Eingliederungshilfen bei der Jobsuche im Hartz IV-Bereich sind auf jeden Fall betroffen. Bisher hatten Langzeitarbeitslose zum Beispiel einen Anspruch darauf, einen Hauptschulabschluss auf Kosten der Arbeitsagentur nachzuholen. Das Einsparpotenzial ist allerdings begrenzt, denn schon jetzt werden viele Maßnahmen nach Ermessen vergeben.
Bei den Einsparungen soll die Effektivität der Instrumente eine wichtige Rolle spielen. Da der Gründungszuschuss als besonders effektive Förderung gilt, fallen die Kürzungen hier hoffentlich etwas geringer aus als bei anderen Instrumenten.

Auf jeden Fall werden die Arbeitsagenturen künftig sehr viel häufiger Anträge auf Gründungszuschuss ablehnen müssen, zumal die Gründungszahlen in den letzten Monaten deutlich gestiegen sind, also immer mehr Anträge gestellt werden. Bei einer Ermessensleistung gibt es anders als beim Rechtsanspruch keinen Nachschlag, wenn zum Beispiel im Herbst das Jahresbudget aufgebraucht sein sollte. Dann würde es für die Gründer heißen: Eine Förderung ist erst wieder im neuen Jahr möglich. Was aber, wenn dann keine 180 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I mehr übrig sind und somit der Anspruch auf Gründungszuschuss verwirkt ist?
Ermessen heißt nicht Willkür: Die Arbeitsagenturen sollen zumindest auf regionaler Ebene einheitliche Regeln entwickeln, nach denen der Gründungszuschuss vergeben wird oder eben nicht. Allerdings werden diese Regeln sich von Region zu Region unterscheiden und auch im Zeitablauf – abhängig von der Kassenlage – unterschiedlich streng gehandhabt werden. Das kann zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Gründer führen...

Die gute Nachricht: Wer sich in Bezug auf den Gründungszuschuss von einem erfahrenen Unternehmensberater begleiten lässt, hat auch künftig sehr gute Chancen, die Förderung zu erhalten. Der Qualität der Vorhabensbeschreibung, des Businessplans und dem richtigen Timing der Gründung kommt allerdings künftig eine wesentlich größere Rolle zu als bisher.

Vermeiden Sie unnötiges Risiko und lassen Sie sich professionell beraten.

Wir haben bei den Angehörigen der Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte und Fachärzte) einen bundesweit einmaligen Erfahrungsschatz gesammelt. Davon können auch Sie profitieren und Ihrer Existenzgründung in die eigene Praxis ein Höchstmaß an Sicherheit verleihen.

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