Die Strategie der Agenturen stellt sich momentan so dar,
möglichst viele Interessenten am Gründungszuschusss davon
abzuhalten, überhaupt einen Antrag zu stellen. Ärzten und
Zahnärzten wird gesagt, dass sie grundsätzlich von der Förderung
ausgeschlossen seien oder keinerlei Aussicht auf Erfolg haben.
Unsinn! Lassen Sie sich nicht von falschen Auskünften
einschüchtern. Holen Sie sich bei uns Tipps und Hinweise, wie Sie
sich verhalten müssen und welche Angaben sinnvoll sind. Wir haben
Lösungen
und entwickeln für Sie eine individuelle Strategie! |
Die Arbeitsagenturen entwickeln bei Ihrer Strategie der Vermeidung von Anträgen eine Menge Fantasie. Sie behaupten, dass die Mittel bereits vergeben sind oder Personen mit guten Vermittlungsaussichten am Arbeitsmarkt von der Gründungsförderung ausgeschlossen sind oder Ärzte ausdrücklich keinen Gründungszuschuss mehr erhalten können.
Das alles sollte Sie jedoch nicht entmutigen, sondern Sie dazu
bewegen, der Agentur mit richtigen Argumenten gegenüber zu treten.
Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld mit uns in Kontakt zu
setzen.
Die Änderungen des neuen Gründungszuschusses ab 2012:
Gut 80 Milliarden Euro will die Regierung in den nächsten vier
Jahren einsparen.
Ein Fünftel der Einsparungen soll dadurch erreicht werden, dass im
Bereich des Arbeitslosengeldes I und II bisherige Pflichtleistungen
in Ermessensleistungen umgewandelt werden. Davon betroffen ist
auch der Gründungszuschuss. Schon jetzt sind die
Arbeitsagenturen dabei zu sparen - sie prüfen
Gründungszuschuss-Anträge sehr viel strenger. Doch welche
Konsequenzen haben die Änderungen für Gründer und können sie tun,
um die Förderung trotz der Kürzungen zu erhalten?
„Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ - mit diesen Worten
ist das Sparpapier überschrieben, auf das sich das Kabinett
vorgestern geeinigt hat. Ein zentraler Bestandteil: Die
Sozialgesetze sollen „neu justiert“ werden. Dazu gehört zum
Beispiel die Abschaffung des befristeten Zuschlags zum
Arbeitslosengeld II. Wenn das Arbeitslosengeld I ausläuft,
fällt man künftig direkt und ohne Puffer in den Hartz-IV-Bezug,
sofern man überhaupt Anspruch darauf hat. 0,2 Milliarden pro Jahr
will die Regierung damit sparen.
Peanuts sind diese Einsparungen verglichen mit dem Ersatz von
Pflicht- durch Ermessensleistungen im Bereich SGB II und III (was
ALG II bzw. I entspricht). Hier sollen im nächsten Jahr 2,0, im
Jahr darauf bereits 4,0 und ab 2013 dann 5,0 Milliarden Euro
eingespart werden. Insgesamt also 16,0 Milliarden Euro in den
nächsten vier Jahren.
Im begleitenden Eckpunkte-Papier erläutert die Regierung: „Bei der
Bundesagentur für Arbeit geht es darum, sie durch erweiterte
Handlungsspielräume in die Lage zu versetzen, zielgenauer
fördern zu können. Wir werden daher so genannte
Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umwandeln. (…) Die
Bundesregierung wird die Autonomie der Bundesagentur für Arbeit
stärken. Dies wird mit einer höheren Flexibilität bei der
Ausgestaltung der Arbeitsmarktprogramme hin zu mehr
Ermessensleistungen eingehen.“
Der Gründungszuschuss ist mit Sicherheit von diesen Einsparungen
betroffen, beim Einstiegsgeld handelt es sich schon jetzt um eine
Ermessensleistung. An welchen weiteren bisherigen Pflichtleistungen
künftig gespart wird, wie groß also der Gesamttopf ist und damit
der einzusparende Prozentsatz – das ist noch unklar. Vermutlich
wird bei Fortbildungsmaßnahmen im großen Stil gespart werden. Die
Eingliederungshilfen bei der Jobsuche im Hartz IV-Bereich sind auf
jeden Fall betroffen. Bisher hatten Langzeitarbeitslose zum
Beispiel einen Anspruch darauf, einen Hauptschulabschluss auf
Kosten der Arbeitsagentur nachzuholen. Das Einsparpotenzial ist
allerdings begrenzt, denn schon jetzt werden viele Maßnahmen nach
Ermessen vergeben.
Bei den Einsparungen soll die Effektivität der Instrumente eine
wichtige Rolle spielen. Da der Gründungszuschuss als besonders
effektive Förderung gilt, fallen die Kürzungen hier hoffentlich
etwas geringer aus als bei anderen Instrumenten.
Auf jeden Fall werden die Arbeitsagenturen künftig sehr viel
häufiger Anträge auf Gründungszuschuss ablehnen müssen, zumal
die Gründungszahlen in den letzten Monaten deutlich gestiegen sind,
also immer mehr Anträge gestellt werden. Bei einer
Ermessensleistung gibt es anders als beim Rechtsanspruch keinen
Nachschlag, wenn zum Beispiel im Herbst das Jahresbudget
aufgebraucht sein sollte. Dann würde es für die Gründer heißen:
Eine Förderung ist erst wieder im neuen Jahr möglich. Was aber,
wenn dann keine 180 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I mehr
übrig sind und somit der Anspruch auf Gründungszuschuss verwirkt
ist?
Ermessen heißt nicht Willkür: Die Arbeitsagenturen sollen zumindest
auf regionaler Ebene einheitliche Regeln entwickeln, nach denen der
Gründungszuschuss vergeben wird oder eben nicht. Allerdings werden
diese Regeln sich von Region zu Region unterscheiden und auch im
Zeitablauf – abhängig von der Kassenlage – unterschiedlich streng
gehandhabt werden. Das kann zu einer Ungleichbehandlung
verschiedener Gründer führen...
Die gute Nachricht: Wer sich in Bezug auf den Gründungszuschuss von einem erfahrenen Unternehmensberater begleiten lässt, hat auch künftig sehr gute Chancen, die Förderung zu erhalten. Der Qualität der Vorhabensbeschreibung, des Businessplans und dem richtigen Timing der Gründung kommt allerdings künftig eine wesentlich größere Rolle zu als bisher.
Vermeiden Sie unnötiges Risiko und lassen Sie sich professionell beraten.
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