Die Strategie der Arbeitsagenturen ist ganz offensichtlich und
äußerst erfolgreich. Die Förderungen mit dem Gründungszuschuss sind
über alle Branchen hinweg um 80 Prozent gesunken. Damit haben die
Mitarbeiter der Arbeitsämter bereits ihr Ziel übererfüllt. Wie
kommt das? Die Antwort ist ganz einfach. Es werden kaum noch
Anträge gestellt. Die Falschauskünfte im Vorfeld sind so effektiv,
dass die allermeisten Gründer von einer Antragsstellung absehen.
Jedoch, wer keinen Antrag stellt, kann auch nichts bewilligt
bekommen.
Insbesondere Ärzte bekommen flächendeckend die Information, dass
ihre Berufsgruppe nicht mehr gefördert wird. Der Vorrang der
Vermittlung würde greifen. Ärzte sind gut in einen neuen Job
vermittelbar. Falsch! Gemäß den Durchführungsanweisungen der
Agentur selbst, ist es nämlich ausgeschlossen, ganze
Branchen (hier das Gesundheitswesen bzw. Arzt, Facharzt,
Zahnarzt) von der Förderung auszuschließen. Die Mitarbeiter
der Agenturen verkennen, dass Arzt nicht gleich Arzt ist. Bestimmte
Facharztrichtungen sind sehr gesucht, andere weniger. Der
stationäre Sektor (Krankenhäuser und Kliniken) erzeugen eine große
Nachfrage. Viele Ärzte wollen aber genau dort nicht mehr
arbeiten.
Die Agenturen gehen strategisch und bislang äußerst erfolgreich
vor. Kein Antrag, keine Arbeit damit, kein Bescheid und keine
Begründung notwendig. Es hat den Anschein, die Agenturen wurden im
Vorfeld sehr gut beraten und haben ihre Mitarbeiter sehr gut
geschult.
Aus zahlreichen Anrufen und Ersuchen um Hilfe von Ärzten kennen wir die Strategie und die Argumente der Agenturen.
Die Agentur wird auch in Ihrem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit versuchen, die neuen Grundsätze „Vorrang der Vermittlung“ sowie „bei Beschäftigungsaufgabe gemäß Grundsatz Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit keine Förderung“ durchzusetzen.
Man spricht - insbesondere bei der Übernahme einer Praxis - von Eigenleistungsfähigkeit oder wirft Ihnen vor, dass Sie selbst gekündigt haben oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben.
Ob man selbst gekündigt hat oder gekündigt wurde – auch das darf bei der Entscheidung über eine Versicherungsleistung wie dem Arbeitslosengeld oder dem Gründungszuschuss keinen Unterschied machen, zumal gründende Ärzte oder Zahnärzte dafür ja bereits durch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I Bezug hinlänglich "bestraft" werden.
Jedem Arzt erzählt man unabhängig von den persönlichen
Umständen, er habe doch wunderbare Vermittlungschancen, wenn er nur
flexibel genug sei, weit genug pendelt oder umzieht oder
ausreichend hohe Gehaltseinbußen in Kauf nimmt. Jedoch gibt es auch
hier klar definierte Grenzen der Zumutbarkeit.
Selbst Juristen sind sich einig: Da der Gründungszuschuss eine
Versicherungsleistung mit gesetzlich exakt benannten
Voraussetzungen ist, bleibt für eine Ermessensentscheidung wenig
Raum. Die Agenturen müssen ihr Ermessen korrekt ausüben.
Das sieht die Agentur in der Begründung im Ablehnungsbescheid
natürlich komplett anders. In einigen Fällen wird erst der
UNABHÄNGIGE Richter vorm Sozialgericht für Gerechtigkeit
sorgen.
Wir haben die Antworten, die entscheidenden Argumente und können auch Sie zum Erfolg begleiten.
Wir haben bereits vielen Ärzten, Fachärzten und Zahnärzten zum Gründungszuschuss verholfen.
Dabei spielt die Form der Existenzgründung eine eher
nebensächliche Rolle: Sowohl Neugründungen als auch Übernahmen oder
Beteiligungen können gefördert werden.
Lassen Sie sich - am besten vor dem Erstkontakt zur Agentur für
Arbeit - von uns beraten.
Aber auch zu jedem beliebigen späteren Zeitpunkt können wir Sie
wahrscheinlich noch zum Erfolg bringen; selbst der
Widerspruch gegen einen vorliegenden
Ablehnungsbescheid macht in den allermeisten Fällen Sinn.
Die Begründungen in den Ablehnungsbescheiden folgen stets den
gleichen Mustern. Die Agenturen benutzen Textbausteine, die Sie in
Ihren induviduellen Ermessensentscheidungen besser nicht benutzen
sollten. Nicht selten trifft die Begründung der Ablehnung nicht zu.
Ein Widerspruch könnte äußerst erfolgreich verlaufen.
Wichtig: Die Frist für den Widerspruch ist zu wahren. Das kann einfach formlos ohne Begründung erfolgen.
Die eigentliche Arbeit der Formulierung des Widerspruchs und
die stringente Begründung mit schlagkräftigen Argumenten
liefern wir Ihnen, nachdem wir uns Ihren speziellen Fall genau
angeschaut haben. Eine anwaltliche Unterstützung ist in der Regel
nicht notwendig. Somit entstehen dafür auch keine Kosten.
Das Beste dabei: Wir arbeiten erfolgsabhängig. Kein
Erfolg - keine Kosten... auch nicht bei Misserfolg.
Warten Sie nicht zu lange. Eventuell läuft ihre Widerspruchsfrist gerade ab...
Alle Kontaktinformation finden Sie ganz unten auf jeder Seite.