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Finanzamt will Businessplan

Existenzgründer, die für ihren Schritt in die Selbstständigkeit vom Staat einen Gründungszuschuss beantragen, müssen evtl. auch dem Finanzamt einen Businessplan vorlegen. Das geht aus der neuen Formularvariante "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" mit der Amtsnummer 2009FsEEU011 der Finanzämter hervor.

In mehreren deutschen Finanzämtern sind die ersten Fragebögen aufgetaucht, die die Hürde der Selbstständigkeit für Arbeitslose ein wenig höher legen. So müssen Existenzgründer, die den sog. Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen, nunmehr einen erweiterten "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" und neuerdings auch einen Businessplan ihres geplanten Gründungvorhabens beim zuständigen Finanzamt vorlegen.

Der neue Fragebogen mit der Amtsnummer 2009FsEEU001 ist von 4 auf 6 Seiten inhaltlich erweitert worden und soll der Überprüfung der richtigen Höhe der Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer dienen. Die neuen Fragen betreffen somit hauptsächlich die Art des Umsatzes und der Tätigkeit sowie Umsätze, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Das neue Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" finden Sie im sog. Formular-Management-System (FMS) auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung.

ISP legt schon seit Jahren höchsten Wert auf homogene Unterlagen

Sowohl Vorhabensbeschreibung und Businessplanung (Finanz- und Budgetplanung sowie Investitionsplan) als auch die Anmeldung zur steuerlichen Veranlagung sind bei von uns bearbeiteten Fällen exakt aufeinander abgestimmt.

"Alles aus einem Guss." Hier treten keine Abstimmungsfehler auf, die zu Unstimmigkeiten und Schwierigkeiten bei der Antragstellung führen können.

Insbesondere empfehlen wir seit Jahren, dass der Existenzgründer die Anmeldung höchst persönlich durch Abgabe der vorbereiteten ausgefüllten Formulare selbst durchführen soll. Die Delegation an den Steuerberater ist nach unserer Erfahrung der Hauptgrund für auftretende Verzögerungen bei der Bewilligung des Gründungszuschuss, weil

  • keine Bestätigung der Anmeldung = keine Vollständigkeit der Anträge = keine abschließende Bearbeitung
Sie wollen eine wirklich streßfreie Antragstellung auf den Gründungszuschuss?

Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von unserer bundesweiten Erfahrung.

Die Qualität einer Beratung kann man nicht sehen aber erfahren!
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